Bitte weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass er zur Meldung gesetzlich verpflichtet ist, wenn auch nur die Möglichkeit einer Schädigung im Raum steht. Melden Sie jedoch unbedingt auch selbst Ihren Impfschaden:
👉 Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz?
👉 Meldung nach COVID-19 Impfung – beim BASG (für Ärzte und Impfgeschädigte)
Hierfür sind folgende Informationen hilfreich, um eine Meldung zu beschleunigen:
1. Wie war Ihr Gesundheitszustand vor der Impfung?
2. Welche Vorerkrankungen haben vor der Impfung bestanden, ggf. genaue Beschreibung beifügen
3. Das Datum der Impfung samt der Information, wer diese verabreicht hat
4. Ihr Gesundheitszustand nach der Impfung und das konkrete Auftreten von Symptomen
5. Ihr Gesundheitszustand jetzt (z.B.: „Derzeit leide ich an Schwindel, Abgeschlagenheit,…“) – und auch allgemein: Wie fühlen Sie sich?